Der Glasstein 1919/8 30F gewährleistet bei Flammeneinwirkung eine hohe mechanische Beständigkeit der gegen Ausbreitung von Feuer, Rauch und Hitze für eine Dauer von 30 Minuten (EI 30 nach Euro-Norm EN357 und F30 nach DIN 4102-3).
Diese Widerstandsklasse gewährleistet nicht nur die Stabilität und Dichtigkeit des Bauwerks sondern auch einen niedrigen Durchgang der Wärmestrahlung und hemmt so die Erhitzung von Gegenständen in den durch Glassteine geschützten Bereichen.
Der Glasstein 1919/8 30F ist im glatten Glasdesign mit drei Texturen erhältlich (Vollsicht, ein- und beidseitig sandgestrahlt) und vereint Sicherheitsanforderungen und optischen Anspruch.
Aufgrund ihrer besonderen Leistungsmerkmale werden die Glassteine 1919/8 30F in öffentlichen Gebäuden (Hotels, Schulen, Kliniken, Restaurants, Kinos usw.) und in Lagerräumen für leicht brennbare bzw. entzündliche Materialien eingesetzt.
In all diesen Fällen muss der senkrechte Einbau der feuerbeständigen Glassteine gemäß den Angaben der Produktzertifikation erfolgen und es sind alle Richtlinien bezüglich schneller Fluchtwege für Personen im Brandfall zu beachten.