Anwendungsbereich
Bekleidungen von vertikalen Lüftungskanälen zum Schutze des Lüftungskanals
und zum Schutze des Raumes gegen Feuer aus dem Lüftungskanal
bei fehlenden Brandschutzklappen im Kanal. Für Neu- und Umbauten sowie
Renovationen in Gewerbe und Industriebauten. In Nass- und Feuchträumen
sind die imprägnierten Platten RBI zu verwenden. In gewerblichen Nassräumen
sind Gipsprodukte nicht geeignet.
Schallschutz
Eine Mineralfasereinlage in der Unterkonstruktion dämpft Lüftungsgeräusche.
Es ist Mineralfaser Typ F zu verwenden. Eine Dämmstoffeinlage ist
aber für den Brandschutz nicht erforderlich.
Brandschutz
In der Schweiz können keine Brandversuche für die Möglichkeit von Feuer
aus dem Lüftungskanal durchgeführt werden. Deshalb sind die Dicken der
Bekleidung der Tabelle «Brandschutzbekleidungen für nichtbrennbare und
brennbare Bauteile» im Brandschutzregister der Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen (VKF) entnommen und von den kantonalen Brandschutzbehörden
zugelassen.