Die Anlage kann zur Vorreinigung einer zugelassenen Versickerung oder zur direkten Einleitung ins Gewässer verwendet werden.
Die Anlage wird im Dauerstau betrieben, die Abscheidung erfolgt durch die Schräglamellen im Gegenstromverfahren
Geprüfter Gesamtwirkungsgrad: Reduktion von 79,9% der AfS
(Ergebnis des Zulassungsverfahrens für NRW 2014)
Abmessungen: Schacht Ø1000mm, dadurch einfach einzubauen
Betrieb und Wartung: einfacher Zugang und einfache Schlammabsaugung mit vertikalem Standrohr
Haltbarkeit: Nutzung von inerten Materialien (GFK) und rostfreiem Stahl
Technologische Innovation: Gewinn des Lille-Öko-Innovationspreises durch die CD2E , 2011. Der STOPPOL® wird kontinuierlich an die Umweltanforderungen angepasst.
10 Jahre Garantie auf die Anlage (ohne elektrische Ausstattung)
Die europäische WRRL 200/60/EG bestimmt den gesetzlichen Rahmen zur Behandlung der Gewässer und damit auch der Niederschlagswasserbehandlung!
In Frankreich wurden daher Einleitgrenzwerte für AfS in Gewässer festgelegt. Dies war der Startschuss für die Entwicklung eines Bemessungsrahmens für die Einleitung in Gewässer und für die dezentralen Anlage STOPPOL®. Der STOPPOL steht seit Mitte 2014 auf der LANUV-Liste in NRW für die zugelassenen dezentralen Anlagen.
Das Grundmodell STOPPOL® 10C ist hauptsächlich für den Rückhalt grober Inhaltsstoffe, Schwebstoffe und den zusätzlichen Rückhalt der partikulär gebundenen Stoffe wie z.B. Schwermetalle und PAK ausgelegt.
Die Baureihe 10CKF des STOPPOL® ist zudem mit einer Filtereinheit für Absorption und Adsorption ausgestattet, um die Rückhalteleistung für Schwebstoffe sowie gelöste und kolloidale Schadstoffe zu erhöhen.