Mit der Richtlinie 2014/34/EU wird der Explosionsschutz europaweit einheitlich geregelt. In dieser Richtlinie werden Regeln für das Inverkehrbringen von Produkten zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen definiert (oder festgelegt). Rosenberg Ventilatoren in explosionsgeschützter Ausführung sind nach den Anforderungen u. a. aus folgenden Normen konstruiert, hergestellt und geprüft:
EN 1127-1
Explosionsschutz - Grundlagen und Methodik
EN 13463-1
Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, Teil 1 Grundlagen und Anforderungen
EN 13463-5
Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, Teil 5 Schutz durch konstruktive Sicherheit „c“
EN 14986
Konstruktion von Ventilatoren für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Rosenberg Ventilatoren für explosionsgefährdete Bereiche werden nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt und geprüft. Die möglichen Berührungsflächen zwischen rotierenden und feststehenden Bauteilen im Hinblick auf Betriebsstörungen, mit denen üblicherweise zu rechnen ist, bestehen aus Werkstoffen bei denen die Zündgefahr durch Reib-, Schleif-, oder Schlagfunken eingeschränkt ist. Die Ansaug- und Ausblasöffnungen sind bei Bedarf gegen das Hineinfallen oder Einsaugen von Fremdkörpern durch ein Schutzgitter zu sichern welches mindestens die Anforderungen nach EN 13857 erfüllt.
Die Motorstempeldaten für den optimal gekühlten Motor sind auf dem Motortypenschild gestempelt und für Zone 1 Motoren Inhalt der EG-Baumusterprüfbescheinigung. Die Ventilatornenndaten sind dem Ventilatortypenschild zu entnehmen.