Die Norm UNE EN 1317-5 über permanente Betonbarrieren verlangt die CE-Kennzeichnung auf allen Arten von Fahrzeugbegrenzungssystemen, die entweder als Ersatz oder an neuen Standorten installiert werden.
Die CE-Kennzeichnung muss nach System 1 erfolgen, wobei der Hersteller der Betonbarrieren von einem externen Unternehmen zertifiziert werden muss, das die Einhaltung der in der Referenznorm angegebenen Anforderungen überprüft und garantiert. Durch die CE-Kennzeichnung bescheinigen die Hersteller, dass sie die Bestimmungen der neuen Norm UNE EN 1317-5 und die grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinie erfüllen. Daher ist die CE-Kennzeichnung der Fahrzeug-Einhausungssysteme eine zwingende Voraussetzung für ihren Verkauf innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
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