Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, stehen im Alltag oft vor unüberwindbaren Hindernissen. Wenn kein Aufzug zur Verfügung steht und Steigungen oder Treppen überwunden werden müssen, ist eine Rollstuhlrampe die perfekte Lösung. Mott fertigt vielseitige Rampensysteme, die in vielen Bereichen hilfreich sind. Nicht nur Rollstuhlfahrer schätzen eine stabile Rampe, sondern auch Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit und alle, die schwere Gegenstände transportieren.
Die Anforderungen an Rampen für Rollstühle
Rampen im öffentlichen Bereich müssen strenge Auflagen erfüllen. Erlaubt ist eine Steigung von maximal 6%. Außerdem ist am Anfang und am Ende der Rampe eine Verkehrsfläche Vorschrift, die eine Größe von 150 x 150 cm haben muss. Die Rampe muss mindestens 120 cm breit sein. Der Rampenlauf ist auf maximal sechs Meter beschränkt. Wenn die Länge für die vorgesehene Steigung nicht ausreicht, muss ein Podest mit 150 cm Länge eingefügt werden. Diese Vorschriften sind einzuhalten, wenn Rampen und Bühnenrampen bei Veranstaltungen eingesetzt werden, sie gelten aber auch im Mietwohnungsbau und in allen anderen öffentlichen Bereichen. Die Vorschrift basiert auf der DIN 18040-1/2.
Das bedeutet in der Praxis: Bei einer Steigung von maximal 6% ist die Rampenlänge erheblich. Eine Stufenhöhe von 36 cm erfordert eine Rampenlänge von 600 cm. Der Platzbedarf muss also dementsprechend berechnet werden und zur Verfügung stehen.
Im privaten Bereich gelten andere Regeln, hier darf die Rollstuhlrampe auch bei einer Steigung von mehr als 6% zum Einsatz kommen.