Um zu gewährleisten, dass die Verbraucher die Energieeffizienz der von ihnen gekauften Lampen sowie der Leuchten mit ihren zugehörigen Bauteilen genau kennen, müssen alle elektrischen Lampen und Leuchten für den Hausgebrauch, die an einer Verkaufsstelle vermarktet werden, gemäß der Verordnung 874/2012 auf der Außenseite der Einzelverpackung mit einer geeigneten Energieklassifizierung versehen sein.
Die Lieferanten, die Händler und alle Verkaufsstellen von Lampen und Leuchten müssen diese Informationen zur Verfügung stellen und die Energieeffizienzklasse angeben, damit die Verbraucher wie bei elektronischen Geräten über die Kompatibilität der Leuchten mit verschiedenen Lampen informiert werden können. Die Energieeffizienz wird anhand der Leistungsaufnahme (Lichtstrom, Einheit: Lumen) pro verbrauchtem Watt ermittelt. (Lampen mit einem Lichtstrom < 30 Lumen und Lampen, deren Hauptzweck nicht die Beleuchtung ist, sind von der Richtlinie ausgenommen).
Dieses neue Etikett soll den Verbraucher über die Effizienz und den Stromverbrauch der Glühlampe (verbrauchte Leistung - Lichtstrom) informieren, damit er zwischen verschiedenen Lampen wählen kann.
Die Energieeffizienz-Etiketten sowie die Angabe der Kompatibilität zwischen Leuchtmitteln und Glühbirnen mit unterschiedlichen Energieeffizienzklassen (A++, A+, A, B, C, D oder E) müssen den Stromverbrauch in kWh pro 1000 Stunden angeben.
Diese Informationen über die Beleuchtung sollen sicherstellen, dass sich die Verbraucher ihrer Energieeffizienz bewusst sind, und MANTRA empfiehlt, vor dem Kauf einer Leuchte deren Funktion zu bestimmen: "Eine Leuchte kann zur Beleuchtung, zum Signalisieren, zum Anzeigen oder zur Dekoration bestimmt sein.
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