Behindertengerechtes Parken
(gem. GaVo und nach Empfehlung DIN 18025
„Planungsgrundlagen barrierefreies Wohnen“)
Bei der Planung von Stellplätzen für Personen mit eingeschränkter
Mobilität sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Nur die jeweils oberste Plattform mit einer lichten Plattformbreite von
350 cm darf als Behindertenstellplatz ausgewiesen werden.
Die Plattform für den Stellplatz muss waagrecht zu befahren sein (bis max. 1⁰)
Das Plattformprofil AluLongLife von KLAUS Multiparking sorgt für eine bessere Befahr-/Begehbarkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die obere Plattform wird damit ausgerüstet.
Das eingebaute Sonderbedienelement sorgt dafür, dass der Bedienschlüssel nur dann abziehbar ist, wenn der obere Stellplatz (= Behindertenstellplatz) in Einfahrtsposition gebracht wurde.