In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen in Kraft getreten, um den Anteil erneuerbarer Energien bei der Nutzung von Gebäuden zu erhöhen. Trotzdem haben weder die europäischen Richtlinien noch die nationalen Klimaschutzprogramme wirklich zur umstrittenen Akzeptanz von Photovoltaik (PV)-Anlagen auf Baudenkmälern beigetragen
Aus ästhetischer Sicht scheint es in der Tat schwierig zu sein, konventionelle Solarmodule mit Dächern ländlicher oder städtischer Zentren in Einklang zu bringen; selbst bei viel gutem Willen zur architektonischen Integration reflektieren schwarze oder blaue Glasflächen die Sonne mitunter sehr stark, was unweigerlich den Eindruck eines fremden, ja unerwünschten Körpers am Gebäude entstehen lässt. Viele Eigentümer, die ihre Gebäude mit Solaranlagen ausstatten wollten, sahen sich gezwungen, ihre Interessen vor den Gerichten zu verteidigen, weil sie mit dem Denkmalschutz konfrontiert waren. Obwohl die Rechtsprechung wiederholt und eindeutig zugunsten der Photovoltaik entschieden hat, waren die Endergebnisse aus ästhetischer Sicht selten überzeugend. Zudem haben die Hersteller von Solarmodulen bis heute keine optisch und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen angeboten, um die traditionellen Terrakotta-Dächer auf historischen Gebäuden zu ersetzen. So haben trotz jahrzehntelanger Photovoltaik-Anlagen nur in den seltensten Fällen Solaranlagen zur ästhetischen Aufwertung des Landschaftsbildes beigetragen. Sehr oft ist das Gegenteil zu beobachten.
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