Bei der Zugangskontrolle geht es darum, Einrichtungen zu schaffen, die den Zutritt zu Räumen oder das Passieren automatischer Tore oder Eingänge regeln. Nur ermächtigte Personen können an den kontrollierten Stellen passieren, z.B. Bewohner, Wachpersonal, Dienstleister, die über entsprechende Badges oder Fernbedienungen verfügen.
Je nach Fall können ergänzende Einrichtungen vorhanden sein, welche es externen Besuchern erlauben, die Kontrollpunkte zu passieren, nachdem sie von Bewohnern identifiziert und hierzu ermächtigt worden sind (Telefon-Türsprechanlage)
Die Zugangskontrolle umfasst im Allgemeinen 3 Komponenten:
• Ein Lese- oder Identifizierungssystem der Zugangsausweise: Proximity-Leser, Verwaltungszentrale, Telefon-Türsprechanlage.
controle_acces_telecdes_small• Ein Verwaltungssystem zur Verfolgung der Ausweise: Schaffung, Annullierung, Programmierung, Ermächtigung usw. Hierbei handelt es sich mehr und mehr um eine Internet-Verwaltungsseite.
• Ein tragbarer Ausweis zur Identifizierung der ermächtigten Personen: elektronisches Badge, HF-Fernbedienung.