Bordsteine
Prismenförmige, massive Elemente mit einem Querschnitt, die dafür ausgelegt sind, Außenflächen unterschiedlicher Art zu begrenzen.
Übergänge
Bereiche, die sich in ihrer Struktur mittels geneigter Flächen ändern, um unterschiedliche Ebenen zu verbinden. Sie werden in Übergänge für Fußgänger und Übergänge für Fahrzeuge unterteilt.
straßengraben und stufen
Eine Treppe besteht aus einer Reihe von Setz- und Futterstufen in bestimmten Abständen, die dem Fußgänger einen komfortablen Aufstieg ermöglichen. Rinnen und Kanäle werden für die Wasserableitung von Oberflächen über ein Gefälle verwendet.
Die Verordnung VIV/561/2010 vom 1. Februar, auf der das technische Dokument bezüglich der Grundvoraussetzungen für die Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung bei Zugang und Nutzung öffentlicher städtischer Bereiche basiert, legt die einzuhaltenden Kriterien für den Bau von Übergängen fest.
Sie begründet die Verpflichtung, dass es einen taktilen, richtungsweisenden Bodenbelagstreifen mit einer Breite von 80 cm zwischen der Linie geben muss, welche die erhöhte Begrenzung zwischen dem Boden und dem Beginn des Übergang zum Fußgängerweg markiert. Auf dem Übergang wird ein 60 cm breiter Streifen taktiler Bodenbelag mit runden Erhebungen entlang der Linie angebracht, wo der Übergang und die Fahrbahn aufeinandertreffen.
ÜBERGÄNGE FÜR FAHRZEUGE
Bereiche des Gehwegs, die ihre Struktur ändern, um die Auf- und Abfahrt von Fahrzeugen von der bzw. auf die Fahrbahn zu ermöglichen.